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Produkt zum Begriff Krankenkasse:


  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

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    Steuern sparen | Ratgeber Steuererklärung | Steuertipps

    Alles für die private Einkommensteuererklärung

    Preis: 180.00 € | Versand*: 0.00 €
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    Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen

    Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!

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  • Louis Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz
    Louis Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz

    Geld-Börse, Kunstleder, schwarz - Die klassische Klapp-Geldbörse aus robustem Kunstleder mit Befestigungsöse - die brauchst du immer. Sauber und ordentlich nimmt sie deine Papiere, Karten, Geldscheine sowie Münzen in ihren vielen Fächern auf und verschwindet locker und bequem in der Jacken- oder Hosentasche. Ein cooles Detail ist zudem die Ringöse mit der du die Geldbörse an einer schmucken Kette (10016529) befestigen kannst, um sie zusätzlich (zum Beispiel an Gürtel oder Gürtelschlaufe) zu sichern. robustes Kunstleder 6 Kartenfächer Münzgeldfach großes Fach für Scheine 3 seitliche größere Fächer für z.b. Fahrzeugschein Ring für Kette Maße (B x H x T): ca. 11 x 9 x 3 cm - schwarz

    Preis: 19.99 € | Versand*: 5.99 €
  • Kann die Krankenkasse Geld zurückfordern?

    Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen Geld zurückfordern. Zum Beispiel, wenn sie zu Unrecht Leistungen gezahlt hat oder wenn der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, um Leistungen zu erhalten. In solchen Fällen kann die Krankenkasse das zu Unrecht gezahlte Geld zurückfordern. Es ist wichtig, ehrlich und korrekt alle Angaben gegenüber der Krankenkasse zu machen, um solche Rückforderungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich auch, im Zweifelsfall rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um Unklarheiten zu klären und eventuelle Rückforderungen zu vermeiden.

  • Wie bekommt die Krankenkasse ihr Geld?

    Die Krankenkasse erhält ihr Geld hauptsächlich durch Beiträge, die von den Versicherten gezahlt werden. Diese Beiträge werden je nach Einkommen der Versicherten berechnet. Zudem erhält die Krankenkasse auch Geld vom Staat in Form von Zuschüssen. Die Beiträge der Arbeitgeber sind ebenfalls eine wichtige Einnahmequelle für die Krankenkassen. Darüber hinaus können Krankenkassen auch Einnahmen aus Zusatzleistungen wie beispielsweise Prämien oder Gebühren für bestimmte Leistungen erzielen.

  • Wann bekommt Arbeitgeber Geld von Krankenkasse?

    Arbeitgeber erhalten Geld von der Krankenkasse, wenn sie ihren Arbeitnehmern während einer Krankheitsphase Krankengeld zahlen. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber dann einen Teil der Kosten, die er für das Krankengeld aufgewendet hat. Die genauen Modalitäten und Voraussetzungen für die Erstattung sind gesetzlich geregelt und können je nach Krankenkasse variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen und Nachweise korrekt einreichen, um die Erstattung zeitnah zu erhalten.

  • Wann kommt das Geld von der Krankenkasse?

    Das Geld von der Krankenkasse wird in der Regel innerhalb von einigen Wochen nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen überwiesen. Es kann jedoch auch länger dauern, je nachdem wie schnell die Krankenkasse die Bearbeitung abschließt. Es ist ratsam, regelmäßig den Status der Bearbeitung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Unterlagen fehlen oder weitere Informationen benötigt werden. Falls es zu Verzögerungen kommt, kann es hilfreich sein, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, um den aktuellen Stand zu erfahren.

Ähnliche Suchbegriffe für Krankenkasse:


  • Louis Geld-Börse, Leder, braun braun
    Louis Geld-Börse, Leder, braun braun

    Geld-Börse, Leder, braun - Wohin mit Geld, Karten, Ausweisen und Papieren etc.? Die braune Klapp-Geldbörse aus echtem Leder ist geschaffen dafür. Großzügig ausgestattet und mit einem seitlichen Ring (optional: zum Befestigen an einer Kette, s. passende Produkte) kannst du ihr alles Wichtige anvertrauen. Material: echtes Leder 6 Kartenfächer Fahrzeugscheinfach Münzfach Scheinfach mit Unterteilung 4 weitere Fächer seitlich Ring für Kette (s. passende Artikel) Maße (B x H x T): ca. 9 x 12 x 3 cm - braun

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    Louis Geld-Börse, Leder, schwarz schwarz

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
    Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

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  • Wer bekommt Geld von der Krankenkasse zurück?

    Wer bekommt Geld von der Krankenkasse zurück? In der Regel erhalten Versicherte Geld von der Krankenkasse zurück, wenn sie Leistungen in Anspruch genommen haben, für die sie selbst in Vorkasse getreten sind. Dies kann beispielsweise bei Zuzahlungen für Medikamente oder Behandlungen der Fall sein. Auch bei bestimmten Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen können Versicherte eine Erstattung beantragen. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um eine Rückerstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Es lohnt sich daher, regelmäßig die Leistungen und Kosten mit der Krankenkasse abzustimmen, um sicherzustellen, dass man alle Ansprüche geltend machen kann.

  • Wie lange kann die Krankenkasse Geld nachfordern?

    Die Krankenkasse kann in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend Geld nachfordern. Dies bedeutet, dass sie innerhalb dieses Zeitraums Ansprüche geltend machen kann, wenn beispielsweise Leistungen zu Unrecht ausgezahlt wurden oder falsche Angaben gemacht wurden. Es ist daher wichtig, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und korrekte Angaben zu machen, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Sollte die Krankenkasse jedoch einen Betrugsfall vermuten, kann sie auch über diesen Zeitraum hinaus Geld nachfordern. Es ist ratsam, bei Unklarheiten oder Problemen rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Warum zahlt die Krankenkasse bzw. Versicherung nichts zu den Beerdigungskosten?

    Die Krankenkasse oder Versicherung zahlt in der Regel nichts zu den Beerdigungskosten, da diese nicht zu den medizinischen Leistungen gehören. Beerdigungskosten werden normalerweise von den Hinterbliebenen oder der Familie des Verstorbenen getragen. Es gibt jedoch bestimmte Sozialleistungen oder Versicherungen, die in einigen Fällen einen Teil der Beerdigungskosten abdecken können.

  • Warum zahlt die Krankenkasse bzw. Versicherung nichts zu den Beerdigungskosten?

    Die Krankenkasse oder Versicherung zahlt in der Regel nicht für Beerdigungskosten, da diese nicht zu den medizinischen Leistungen gehören, für die sie zuständig sind. Beerdigungskosten werden normalerweise von den Hinterbliebenen oder aus dem Nachlass des Verstorbenen getragen. Es gibt jedoch spezielle Bestattungsvorsorgeversicherungen, die die Kosten für eine Beerdigung abdecken können.

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